IDA Erwachsenentauchen


IDA* (T1)

 

Kursziel

Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Teilnahme an geführten Tauchgängen im Freiwasser vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er an Tauchgängen, die von einem erfahrenen Taucher (wenigstens IDA **), geführt werden, sicher teilnehmen können (beachte die Empfehlungen zur Tauchgruppenzusammenstellung im Vorwort dieser Prüfungsordnung).

 

Voraussetzungen

• Mindestalter: 14 Jahre;

• bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern

(in der Regel beide Elternteile) erforderlich.

• Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung.

• HLW-Kurs, nicht älter als 1 Jahr, wird empfohlen.

• Ausbildungsstufe: -

• Der Abschluss einer Versicherung für Tauchunfälle, insbesondere für die Über- nahme tauchunfalltypischer Kosten(z.B. eine Druckkammerbehandlung), wird dringend empfohlen(z.B. aquamed), da dies durch die Krankenkassen nicht ab- gedeckt ist.

 

Hinweis:

• Pro Tag dürfen nicht mehr als 2 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durch- geführt werden.

• Bei Vorlage des IDA Grundtauchschein entfallen der theoretische Teil und die gesamten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum IDA Grundtauchschein und Abschluss des IDA * nicht mehr als 15 Monate liegen.

• Bei Vorlage des IDA Basic entfällt der theoretische Teil und der Tauchgang 1, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum IDA Grundtauchschein und Ab- schluss des IDA * nicht mehr als 15 Monate liegen.

• Bei Vorlage eines IDA-Apnoe-Tauchsportabzeichens entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe- Abzeichen und Abschluss des IDA * nicht mehr als 3 Jahre liegen.

 


IDA Advanced Open Water Diver (AOWD)

 

Kursziel

Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die selbständige Durchführung von Tauchgängen im Freiwasser mit gleichwertig ausgebildeten Tauchpartnern vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er Tauch- gänge in ihm bekannten Gewässern sicher planen können und selbständig durchfüh- ren dürfen. (Beachte die Empfehlungen zur Tauchgruppenzusammenstellung im Vorwort dieser Prüfungsordnung).

 

 

Voraussetzungen

• Mindestalter: 14 Jahre;

• bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern

(in der Regel beide Elternteile) erforderlich.

• Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung.

• HLW-Kurs, nicht älter als 1 Jahr, wird empfohlen.

• Ausbildungsstufe: IDA * oder äquivalent

• SK Nitrox wird empfohlen (Integration innerhalb des AOWD möglich)

 

Hinweis:

• Pro Tag dürfen nicht mehr als 2 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durch- geführt werden.

 


IDA ** (T2)

 

Kursziel

Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die selbständige Durchführung von Tauchgängen im Freiwasser mit gleichwertig ausgebildeten Tauchpartnern vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er Tauchgänge sicher planen und durchführen können (beachte die Empfehlungen zur Tauchgruppenzusammenstellung im Vorwort dieser Prüfungsordnung).

 

Voraussetzungen

• Mindestalter: 16 Jahre, bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Eltern (in der Regel beide Elternteile) erforderlich.

• Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung.

• HLW-Kurs, nicht älter als 1 Jahr.

• Ausbildungsstufe: IDA * oder äquivalent.

• SK „Orientierung beim Tauchen“.

• SK „Gruppenführung“.

• SK „Meeresbiologie“ und „Süßwasserbiologie“ werden empfohlen.

• Ausreichende taucherische Erfahrung muss nachgewiesen werden. Dazu muss der Bewerber bis nach der Brevetierung 25 Tauchgänge nachweisen können, da- von mindestens 10 auf 15-25 Meter Tiefe.

• Der Abschluss einer Versicherung für Tauchunfälle, insbesondere für die Über- nahme tauchunfalltypischer Kosten(z.B. eine Druckkammerbehandlung), wird dringend empfohlen(z.B. aquamed), da dies durch die Krankenkassen nicht ab- gedeckt ist.

 

Hinweis:

• Pro Tag dürfen nicht mehr als 2 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durch- geführt werden.

• Bei Vorlage eines IDA-Apnoe-Tauchsportabzeichens entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum IDA-Apnoe- Abzeichen und Abschluss des IDA ** nicht mehr als 3 Jahre liegen.

 

 


IDA Master Diver (MD)

 

Kursziel

Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die selbständige Durchführung von Tauchgängen im Freiwasser mit ausgebildeten Tauchpartnern vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er Tauchgänge sicher planen und durchführen können (Beachte die Empfehlungen zur Tauchgruppenzu- sammenstellung im Vorwort dieser Prüfungsordnung).

 

 

Voraussetzungen

• Mindestalter: 18 Jahre;

• Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung.

• HLW-Kurs, nicht älter als 1 Jahr

• Ausbildungsstufe: IDA **

• SK Nitrox wird empfohlen

• Der Abschluss einer Versicherung für Tauchunfälle, insbesondere für die Über- nahme tauchunfalltypischer Kosten(z.B. eine Druckkammerbehandlung), wird dringend empfohlen(z.B. aquamed), da dies durch die Krankenkassen nicht ab- gedeckt ist.

 

Hinweis:

• Pro Tag dürfen nicht mehr als 2 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durch- geführt werden.

 


IDA *** (T3)

 

Kursziel

Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundsätzen für die Organisation und Führung von Tauchgängen unter erschwerten Bedingungen erlernen. Nach Abschluss des Kurses soll er Tauchgänge unter erschwerten Bedingungen sowie auch einfache Tauchgänge mit unerfahrenen Tauchern (wenigstens IDA *) sicher planen und durch- führen können. (Beachte die Empfehlungen zur Tauchgruppenzusammenstellung im Vorwort dieser Prüfungsordnung)

 

Voraussetzungen

• Mindestalter: 18 Jahre.

• Ausbildungsstufe: IDA ** oder äquivalent

• Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung.

• SK „Tauchsicherheit & Rettung“.

• SK-HLW

• SK „Nachttauchen“.

• SK „Trockentauchen“, Strömungstauchen“, „Wracktauchen“, „Eistauchen“ und

„Sporttauchen in Meeresgrotten“ werden empfohlen.

• Ausreichende taucherische Erfahrung muss nachgewiesen werden. Dazu muss der Bewerber bis nach der Brevetierung 65 Tauchgänge nachweisen können, davon mindestens 10 auf 28-30Meter Tiefe im Süßwasser bzw. 38-40 Meter Tiefe im Salzwasser.

• Der Abschluss einer Versicherung für Tauchunfälle, insbesondere für die Über- nahme tauchunfalltypischer Kosten(z.B. eine Druckkammerbehandlung), wird dringend empfohlen(z.B. aquamed), da dies durch die Krankenkassen nicht ab- gedeckt ist.

 

Hinweis:

• Pro Tag dürfen nicht mehr als 2 Übungstauchgänge (Übungen mit Gerät) durch- geführt werden.

• Bei Vorlage eines IDA-Apnoe-Tauchsportabzeichens entfallen die äquivalenten Übungen ohne Gerät, wenn zwischen Beginn der Abnahmen zum Apnoe- Abzeichen und Abschluss des IDA *** nicht mehr als 3 Jahre liegen.

 


IDA **** (T4)

 

Kursziel

Nachweis folgender Kompetenzen:

• Organisation und Durchführung von Tauchausfahrten/ anderen Tauchaktivitäten

• Einwandfreies Sicherheits- und Notfallverhaltmanagement

• Besondere Kompetenzen in Fach-/Spezialgebieten

 

 

Voraussetzungen

• Mindestalter: 20 Jahre.

• Ausbildungsstufe: IDA *** oder äquivalent.

• Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung.

• Nachweis von selbstorganisierten mehrtägigen Tauchausfahrten/anderen Tauchaktivitäten anhand eines detaillierten Reiseberichtes(Teilnehmerzahl, TG, Art der TG)

• Ausreichende taucherische Erfahrung muss nachgewiesen werden. Dazu muss der Bewerber bis nach der Brevetierung 165 Tauchgänge nachweisen können, davon mindestens 100 nach IDA ***.

• Wartezeit von 2 Jahren seit IDA ***.

• Mindestens 5 Jahre Zugehörigkeit zum Verband

• SK „Meeresbiologie“ oder SK „ Gewässeruntersuchung“ oder SK „ Süßwasser- biologie“.

• Der Abschluss einer Versicherung für Tauchunfälle, insbesondere für die Über- nahme tauchunfalltypischer Kosten(z.B. eine Druckkammerbehandlung), wird dringend empfohlen(z.B. aquamed), da dies durch die Krankenkassen nicht ab- gedeckt ist.