IDA Spezialkurse


SK Orientierung beim Tauchen

 

Kursziel

Der Bewerber soll in die Lage versetzt werden, während des Tauchganges seinen Tauchkurs und Standort zu bestimmen und sicher zum Ausgangspunkt des Tauch- ganges zurückfinden. Nach Abschluss des Kurses soll er

natürliche Hilfsmittel zur Orientierung kennen und anwenden können, technische Hilfsmittel zur Orientierung kennen und anwenden können, Tauchgänge mittels dieser Hilfsmittel sicher beherrschen können.

 

Voraussetzungen

• Mindestalter: 14 Jahre, bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der

Erziehungsberechtigten erforderlich.

• Ausbildungsstufe: IDA *

• Anzahl der Pflichttauchgänge: 20

• Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung.

 

 

Theoretischer Teil

 

Unterrichtseinheiten: 3.

Lehrinhalte:

• Natürliche Orientierungshilfen (z.B. Tiefenlinien, Bewuchs, Bodenbeschaffen- heit, Lichteinfall).

• Technische Orientierungshilfen, insbesondere Kompass (Prinzip, Bauform, Handhabung).

• Beurteilung aller Orientierungshilfen nach Wert und Wichtigkeit und Einsatz.

• Verhalten und Maßnahmen bei Verlust der Orientierung.

• Orientierung als Aufgabe der Tauchgruppe.

• Orientierung bei Nachttauchgängen.

 

 

Praktischer Teil

Anzahl der Tauchgänge: 4.

 

Die Tauchgänge können von Land oder vom Boot aus durchgeführt werden. Sie sollen nur kurze Zeit (etwa 15 Minuten) dauern, um den Lerneffekt durch Häufigkeit zu erhöhen. Die ersten Tauchgänge sollen ohne technische Orientierungshilfen durchgeführt werden und zum Einprägen der natürlichen Gegebenheiten dienen. Die nachfolgenden Tauchgänge sollen Übungen zur Orientierung enthalten. Es soll folgendes geübt werden:

 

• Einhalten eines vorgegebenen Kurses.

• Wiederfinden der Einstiegsstelle.

• Orientierung mit Kompass ohne Sichtkontakt zum Gewässerboden.

• Orientierung durch die gesamte Tauchgruppe mit Kursverantwortung für jeden

Teilnehmer.

 

Erfolgskontrolle

Der Ausbilder stellt fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat. Dies geschieht im theoretischen Teil in Form von Lehrgesprächen und im praktischen Teil durch zielorientierte Beobachtung.

 

Beurkundung

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem SK sind ein Einkleber für den

Taucherpass und eine Urkunde.

 

 


SK Gruppenführung

 

Kursziel

Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Grundelementen der Gruppenfüh- rung und deren Zusammenwirken vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er die Grundelemente der Gruppenführung kennen,

Erfahrungen über deren Zusammenwirken innerhalb der Tauchgruppe besitzen, Gruppenmitglieder einschätzen können, auf die Gruppenmitglieder eingehen kön- nen, die Kommunikation innerhalb von Tauchgruppen sicherstellen können, Tauch- gruppen über und unter Wasser absichern können, die Aufgaben der Sicherungs- gruppe kennen.

 

Voraussetzungen

• Mindestalter: 15 Jahre, bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der

Erziehungsberechtigten erforderlich.

• Ausbildungsstufe: IDA *

• Anzahl der Pflichttauchgänge: 25

• Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung.

 

Theoretischer Teil

 

Unterrichtseinheiten: 4.

Durch separate Betrachtung der einzelnen Grundelemente der Gruppenführung sollen die wichtigsten Zusammenhänge dieses komplexen Gebietes deutlich ge- macht werden. Ebenso soll das Zusammenwirken dieser Elemente innerhalb von Gruppen dargestellt werden. Die Teilnehmer sollen in die Lage versetzt werden, bei der Durchführung von Tauchgängen als Gruppenführer Sicherheit und Ruhe aus- strahlen zu können, sicher aufzutreten und agieren und Tauchgänge im Ergebnis sicher gestalten zu können. Außerdem sollen Rolle und Aufgaben einer Siche- rungsgruppe (an Land oder an Bord) behandelt werden.

 

Lehrinhalte:

• Techniken zur Führung über und unter Wasser.

• Elemente der Gruppenführung.

• Kommunikation in der Gruppe.

• Eingehen auf die Gruppenteilnehmer.

• Briefing und Nachbriefing

• Beobachten, Entscheiden und Reagieren bei Vorkommnissen.

• Orientierung als Sicherheitselement.

• Rolle der Orientierung bei der Gruppenführung.

• Aufgaben der Sicherungsgruppe an Land oder an Bord.

• Führen von Tauchgangslisten.

 

 

 

Praktischer Teil

 

Anzahl der Praxismodule: 4.

Die Tauchgänge sollen als gezielte praktische Übungen die Theorie untermauern und dem Bewerber Gelegenheit bieten, diese unter Anleitung anzuwenden. Die Tauch- gänge sollen in 3-er- bis maximal 5-er-Gruppen (je nach Sichtweite unter Wasser) durchgeführt werden. In jeder Tauchgruppe soll ein erfahrener Assistent mittauchen, der als Beobachter Vor- und Nachbriefing moderiert, damit der Tauchgang optimal vorbereitet und das beim Tauchgang Erlebte aus neutraler Sicht analysiert und in ei- nen möglichst hohen Erkenntniseffekt umgesetzt wird. Für alle Tauchgänge und - gruppen werden kleine Aufgaben aus der Tauchpraxis gestellt, die zu lösen sind, um das Umsetzen der erlernten Theorie in die Praxis zu üben.

 

Bei jedem Tauchgang wird eine Sicherungsgruppe eingeteilt, um auch diese Aufga- be ständig zu üben. Es sollen folgenden Aspekte der Gruppenführung geübt wer- den:

• Organisation der Tauchgruppe.

• Durchführung der Briefings.

• Lernen, wie die Verantwortung für eine Gruppe getragen werden kann.

• Kennenlernen von Verhaltensweisen, mit denen Gruppen geführt werden können.

• Beobachten der Gruppe im Wasser.

• Erfassen von Vorgängen beim Tauchen innerhalb der Gruppe.

• Lernen, auch kleinen Vorkommnissen die nötige Aufmerksamkeit zu schenken.

• Treffen, Mitteilen und schnelles Umsetzen von Entscheidungen in Richtung

Sicherheit.

• Ansprechen von Vorgängen während des Tauchganges beim Nachbriefing.

• Im Nachbriefing wird der abgelaufene Tauchgang unter der Moderation des Assistenten analysiert. Besonders einzugehen ist auf die Punkte, die in der Theorie besprochen wurden und die durch die Praxis vertieft werden sollen. Jeder Teilnehmer soll motiviert werden, ohne Hemmungen seine Sicht der Din- ge zu erläutern. Diese Vorgehensweise dient allen Gruppenmitgliedern als Rückmeldung für Verhalten, Handlungen, Reaktionen während der Tauchgän- ge mit dem Ziel, daraus zu lernen.

 

Erfolgskontrolle

Der Ausbilder stellt gemeinsam mit den Assistenten fest, ob der Bewerber das je- weilige Kursziel erreicht hat. Dies geschieht im theoretischen Teil in Form von Lehr- gesprächen und im praktischen Teil durch Analyse der Tauchgänge im Hinblick auf die Umsetzung der Lerninhalte.

Durch unterschiedliche Zusammensetzung der Tauchgruppen bei den verschiede- nen Tauchgängen mit wechselnden Teilnehmern und Assistenten und wechselnder Gruppenführung soll eine objektive Beurteilung erreicht werden.

 

Beurkundung

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem SK sind ein Einkleber für den

Taucherpass und eine Urkunde.

 

 


Tieftauchen (40 m)

 

Kursziel

Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit der sicheren Planung, Vorbereitung und Durchführung von Tieftauchgängen vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er die Entscheidungskriterien zur Auswahl geeigneter Tauchplätze ken- nen, die besonderen Probleme und Gefahren bei Tieftauchgängen beherrschen können, die Anforderungen an die Ausrüstung für Tieftauchgänge kennen und diese entsprechend zusammenstellen können, wissen, wie er sich zu seiner eigenen Si- cherheit und der seiner Tauchpartner richtig verhält, wissen, wie er sich bei Tieftauchgängen umweltschonend verhält.

 

Voraussetzungen

• Mindestalter 18 Jahre

• Ausbildungsstufe IDA **

• Anzahl der Pflichttauchgänge: 40

• Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung.

• SK „Trockentauchen“, Strömungstauchen“, „Wracktauchen“ und „Sporttauchen in Meeresgrotten“ werden empfohlen.

 

Theoretischer Teil

Unterrichtseinheiten: nach Bedarf.

Lehrinhalte: Planung, Organisation und Durchführung von Tieftauchgängen.

• Die besonderen Probleme und Gefahren bei Tieftauchgängen.

• Einstiegs- und Absicherungsmöglichkeiten.

• Ausrüstung für Tieftauchgänge.

• Sicherheit .

• Umweltschutz.

 

 

 

Praktischer Teil

 

• Vergleich und Einschätzung verschiedener Einstiegsmöglichkeiten (Besonder- heiten, Schwierigkeitsgrad).

• Unterschied Tieftauchen im Meer und im Binnengewässer.

• Planung des Tauchganges.

• Sicherheitsvorkehrungen und Gruppeneinteilung.

• Rettungskette.

• Bereitstellung und Kontrolle der Ausrüstung.

• Absicherung durch Sicherungstaucher.

• Erkennen von eventuellen Gefahrenpunkten.

• Umweltschutz.

 

 

 

Erfolgskontrolle

Der Ausbilder stellt fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat. Dies geschieht im theoretischen Teil in Form von Lehrgesprächen und im praktischen Teil durch zielorientierte Beobachtung. Um zu einer möglichst objektiven Beurtei- lung zu kommen, setzt der Ausbilder sich mit den Assistenten der einzelnen Übungsstationen ins Benehmen.

 

Beurkundung

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem SK sind ein Einkleber für den

Taucherpass und eine Urkunde.

 

 


SK Nachttauchen

 

Kursziel

Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit der sicheren Planung, Vorbereitung und

Durchführung von Nachttauchgängen vertraut gemacht werden. Nach Abschluss des Kurses soll er als sicherer Mittaucher einer Gruppe die besonderen Probleme und Gefahren bei Nachttauchgängen beherrschen können, die richtige Ausrüstung für Nachttauchgänge zusammenstellen können, Orientierungshilfen bei Nacht nut- zen können, sich im Hinblick auf den Umgang mit dem Tauchpartner vor, während und nach dem Tauchgang korrekt verhalten können.

 

Voraussetzungen

• Mindestalter: 16 Jahre, bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der

Erziehungsberechtigten erforderlich.

• Ausbildungsstufe: IDA *;

• Anzahl der Pflichttauchgänge: 30.

• Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung.

• Der Bewerber soll über Kenntnisse in der UW-Navigation verfügen, Teilnahme an dem SK Orientierung beim Tauchen wird empfohlen.

 

 

Theoretischer Teil Unterrichtseinheiten: 2. Lehrinhalte:

• Auswahl und Bewertung von Nachttauchplätzen.

• Tauchgangplanung und -vorbereitung.

• Nachttauchausrüstung, insbesondere Lampentechnik (Lichtstärke, Brenndauer, Anzahl, Leuchtstäbe).

• Veränderte Bedingungen bei Nachttauchgängen.

• Sicherheitsvorkehrungen (z.B. Markieren der Ausstiegsstelle, UW- Nachtzeichen).

• Notfallplanung.

• Hilfsmittel für die UW-Orientierung.

• Nachttauchgänge vom Boot aus.

• Biologische Besonderheiten bei Nachttauchgängen,

• Gewässerschutz.

 

 

Praktischer Teil

Anzahl der Tauchgänge: 2.

 

Die Tauchgänge sollen vorzugsweise von Land (in strömungsfreiem Wasser bei maximal 15 Meter Tiefe) aus durchgeführt werden. Der erste Tauchgang soll in si- cherem und seichtem Ufergebiet ohne bzw. mit wenig Bewuchs (Pflanzen, Korallen) sowie bei Sonnenuntergang beginnen. Der zweite Tauchgang soll am nächsten Tag bei Dunkelheit beginnen und bereits selbständiges Handeln der Kursteilnehmer beinhalten. Grundsätzlich sollen nur Nullzeittauchgänge durchgeführt werden. Bei den Tauchgängen soll folgendes geübt werden:

• Auswahl des Tauchplatzes, Uferverhältnisse, Ein- und Ausstiegsmöglichkeiten.

• Planung von Nachttauchgängen vor Ort.

• Sicherheitsvorkehrungen entsprechend der theoretischen Vorbereitung.

• Orientieren (Kompass, Gelände, Mond, Lichtsignale).

 

Erfolgskontrolle

Der Ausbilder stellt fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat. Dies geschieht im theoretischen Teil in Form von Lehrgesprächen und im praktischen Teil durch zielorientierte Beobachtung.

 

Beurkundung

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem SK sind ein Einkleber für den

Taucherpass und eine Urkunde.

 

 


SK Apnoe 1

 

Kursziel

Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit den Besonderheiten des Apnoetauchens vertraut gemacht werden. Hierzu gehören unter anderem die Sicherheitsvorkehrun- gen, die zur Kontrolle des Partners beim Apnoetauchen erforderlich sind. Nach Ab- schluss des Kurses soll er die Einschätzung seines Leistungsvermögens verbessert haben, die Trainingsmethoden für das Strecken- und Zeittauchen kennen gelernt ha- ben, die besonderen Sicherheitsanforderungen kennen und die Übungen für das Ap- noetauchen beherrschen, die Erste-Hilfe-Maßnahme kennen und anwenden können.

 

Lehrgangsdauer: Mindestens 1 ½ Tage.

 

Voraussetzungen

• Mindestalter: 16 Jahre, bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der

Erziehungsberechtigten erforderlich.

• Ausbildungsstufe: IDA * oder eine abgeschlossene ABC-Tauchausbildung.

• Anzahl der Pflichttauchgänge: -

• Gültige Tauchtauglichkeitsbescheinigung.

 

 

Theoretischer Teil

 

Unterrichtseinheiten: 3.

Lehrinhalte:

• Medizin (Atemreflex, Atemtechnik, Tauchreflex, Blackout, Lungenfunktion, Ers- te-Hilfe).

• Atem- / Entspannungstechnik.

• Trainingsmethoden (konventionelle Methoden, mentale Übungen).

• Sicherungstechniken.

• Ausrüstung.

• Apnoe-Sicherheitsregeln.

 

 

 

Praktischer Teil

Anzahl der Praxismodule: 3 / 1 (Schwimmbad / Sporthalle).

 

Ausrüstung:

Tauchermaske, Flossen, Schnorchel , Schwimmbrille. Dünne Neoprenbekleidung (wird empfohlen).

 

Übungen:

• Die erste Übungseinheit im Wasser beinhaltet vorrangig Partnerübungen, bei denen die Schwimm- und Tauchtechnik verbessert werden. Die Atem- und mentalen Entspannungsübungen werden unter Anleitung einer Fachkraft (z.B. Yogalehrer) an Land absolviert. Hierbei ist auf eine ruhige störungsfreie Atmo- sphäre zu achten.

 

• Die zweite Übungseinheit im Wasser beinhaltet Beobachtung und Sicherungs- maßnahmen beim Zeittauchen.

 

• Bei der dritten Übungseinheit im Wasser wird das Streckentauchen in Zusam- menarbeit mit dem Partner geübt. In dieser letzten Einheit sollen die Teilneh- mer ihre erlernten Sicherungsaufgaben selbständig anwenden und vorzeigen. Erste-Hilfe-Maßnahmen sind Übungsbestandteil.

 

Erfolgskontrolle

Der Ausbilder stellt fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat. Dies geschieht im theoretischen Teil in Form von Lehrgesprächen und im praktischen Teil durch zielorientierte Beobachtung.

 

 

 

Beurkundung

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem SK sind ein Einkleber für den

Taucherpass und eine Urkunde.

 

 


HLW-Kurs

 

Kursziel

Der Bewerber soll in Theorie und Praxis mit dem Gebrauch von Wiederbelebungs- modellen unterwiesen werden. Nach Abschluss des Kurses soll er fähig sein, einen Verunfallten nach einer vorgegebenen Diagnose einen Herz-Kreislauf-Stillstand erfolgreich zu reanimieren (HLW).

 

Voraussetzungen

• Mindestalter: 14 Jahre, bei Minderjährigen ist die Einverständniserklärung der

Erziehungsberechtigten erforderlich.

• Ausbildungsstufe: -keine-

• Anzahl der Pflichttauchgänge: -keine-.

 

Theoretischer Teil Unterrichtseinheiten: 2. Lehrinhalte:

• Reanimation:

Die Reanimation muss von jedem Teilnehmer aktiv und intensiv geübt werden. Hierfür ist ein Reanimationsmodell zwingend erforderlich. Bei den Übungen und den Lehrinhalten ist streng nach den Richtlinien des European Resuscitation Council (ERC) vorzugehen.

 

• Anatomie und Physiologie der Atmungsorgane:

Es sollen die anatomischen und physiologischen Grundlagen über die Atmungsorgane vermittelt werden, die für das Verständnis der arteriellen Gasembolie mit den verschiedenen Ursachen erforderlich sind.

 

• Anatomie und Physiologie der Herz-Kreislauf-Organe:

Es sollen die anatomischen und physiologischen Grundlagen über die Herz- Kreislauf-Organe vermittelt werden, die für das Verständnis des Dekompressi- onsunfalls erforderlich sind.

 

 

Praktischer Teil

Zu den praktischen Übungen sollen alle Bewerber in Gruppen zu 2-4 Personen auf- geteilt und auf Übungsstationen verteilt werden, an denen rotierend gearbeitet wird. Jeder Bewerber erhält einen Laufzettel, auf dem die einzelnen Stationen verzeich- net sind. Hat der Bewerber mit seiner Gruppe eine Station erfolgreich absolviert, so erhält er von dem Assistenten der betreffenden Station ein Testat. So ist garantiert, dass jeder Bewerber alle Stationen durchläuft.

 

Es sollen folgende Übungsstationen eingerichtet werden (bei größeren Veranstal- tungen können die Stationen unter Mitarbeit von weiteren Assistenten auch doppelt eingerichtet werden):

• HLW aktuelle Methode.

• Stabile Seitenlage.

• Schocklage

 

Erfolgskontrolle

Der Ausbilder stellt fest, ob der Bewerber das jeweilige Kursziel erreicht hat. Dies geschieht im theoretischen Teil in Form von Lehrgesprächen und im praktischen Teil durch zielorientierte Beobachtung. Um zu einer möglichst objektiven Beurtei- lung zu kommen, setzt der Ausbilder sich mit den Assistenten der einzelnen Übungsstationen ins Benehmen.

 

Beurkundung

Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an dem SK sind ein Einkleber für den

Taucherpass und eine Urkunde.